„Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 neben der Betreuung in KITAs eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.
Die Tagespflege ist eine familiäre Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen, aber eine Betreuung ist auch bis zum 14. Lebensjahr möglich.
Ab dem 01.08.2013 hat jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege von max. 25 Stunden pro Woche, wenn ein oder beide Elternteile ohne eine berufliche Beschäftigung sind. Sollten beide Elternteile eine berufliche Tätigkeit ausüben, ist eine Betreuung natürlich auch über 25 Stunden pro Woche möglich.
Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gegenüber der Kindertagesstätte gesehen. Insbesondere für Einzelkinder oder jüngere Kinder kann dies ein wichtiges Erlebnis sein.
Eine Tagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet kann bis fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Sie braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis. Über die Eignung der Person oder der Räume treffen einige Landesgesetze nähere Festlegungen. Zuweilen haben auch die vermittelnden und finanzierenden Jugendämter eigene Beurteilungsmaßstäbe. Ab 2006 müssen alle Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachweisen….“ (Quelle: Wikipedia)
Mir ist es sehr wichtig, auf jedes Kind individuell einzugehen und entsprechend der persönlichen Entwicklung zu fördern, was mir durch diese kleine Gruppe von max. 5 Kindern ermöglicht wird. Im Gegensatz zu einem Kindergarten oder einer Krippe, bin ich flexibel in den Betreuungszeiten und auch in Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da und kann somit an individuelle Betreuungsbedarfe angepasst werden.